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Bunkerservice (Schiffsbetankung)

In der Schifffahrt bezeichnet Bunkerservice die Betankung von Schiffen mit Schiffskraftstoffen, die für den eigenen Antrieb genutzt werden, und umfasst auch die Lieferung von Lebensmitteln und Trinkwasser zur Versorgung der Besatzung. Der Betankungsvorgang kann sowohl via Pipeline oder Tankfahrzeug direkt am Liegeplatz als auch mit speziellen Bunkerschiffen auf dem Wasser durchgeführt werden. Der Bunkerservice bzw. die Betankung von Schiff zu Schiff außerhalb der Hafengebiete, d.h. auf offener See, wird Offshore-Bunkering genannt. Damit während des Tankvorgangs keine Schiffstreibstoffe ins Wasser gelangen, gelten beim Bunkering besonders hohe Sicherheitsvorkehrungen.

Die Verbrennungsmotoren der meisten Schiffe werden mit Schweröl betrieben, wobei der Schifffahrtsbrennstoff RMG 380 als gängigstes Produkt gilt. Da Schweröl bei normaler Umgebungstemperatur eine schnittfeste Konsistenz hat, muss es auf 40°C bis 50°C erhitzt werden, um pumpfähig zu werden. Es wird in einem oder mehreren Bunkertanks im Schiff gelagert und zur Einspritzung in den Motor auf bis zu 140°C erhitzt. Weitere Schifffahrtsbrennstoffe sind Marine Gasöl (DMA) oder Marine Diesel (MDO). Die Bunkeröle werden international nach ISO 8217 zertifiziert. 

Schweröl enthält bis zu 2,5% unbrennbare Bestandteile, die vor der Verbrennung entfernt und dann in Tanks auf dem Schiff gesammelt werden. Der sogenannte Sludge kann gebührenpflichtig in Häfen entsorgt werden. Da große Mengen dieses Schlamms sowohl die Sicherheit als auch Geschwindigkeit des Schiffes beeinträchtigen können, wurde er in vergangenen Jahrzehnten auch auf See verklappt. Seit 1973 wird der Umgang mit diesen Reststoffen in der International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships (MARPOL) von der International Maritime Organization (IMO) reglementiert. In dieser Richtlinie finden sich auch Standards zur Qualität der Schifffahrtsbrennstoffe und Vorschriften für einen sicheren Betankungsvorgang bei der Schiffsbetankung.

Aufgrund der Feinstaubemissionen und des hohen Schwefelgehaltes gelten gesetzliche Emissionsgrenzen, die in den nächsten Jahren durch weitere Gesetze verschärft werden sollen. Dies führt zu Veränderungen im Bereich der Schiffstreibstoffe, sodass unter anderem seit einiger Zeit die Entwicklung einer Technik vorangetrieben wird, die den Einsatz von Liquefied Natural Gas (LNG) als Schiffskraftstoff ermöglicht. Seit Januar 2015 sind bereits Teile des Revised IMO Marpol Annex VI in Kraft getreten, welche die Emissionen von Stickstoff sowie Feinstaub in Emission Control Areas (z.B. Nord- und Ostsee) reduzieren. Innerhalb der ECA-Zonen dürfen seither ausschließlich Treibstoffe mit einem maximalen Schwefelanteil von 0,1% verwendet werden. Die Einführung einer globalen Begrenzung des Schwefelanteils (auch außerhalb der ECA-Zonen) wird derzeit geprüft. Ergebnisse hierzu werden in 2018 erwartet. Auf Basis dessen wird entschieden, ob die globale Begrenzung bereits in 2020 oder erst in 2025 eingeführt wird. 

 

Stand: Dezember 2015
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